Ein ausgemusterter Computer kann noch personenbezogene Daten enthalten – auf der Festplatte, einer SSD oder in angeschlossenen Speichermedien. Gelangt ein solches Gerät unkontrolliert in fremde Hände, kann das zu unbefugtem Zugriff oder einer Offenlegung von Daten führen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt angemessene Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, auch wenn Geräte ausgesondert werden.
Wann wird die Entsorgung zum Datenschutzrisiko?
Entscheidend ist, welche Daten auf dem Gerät gespeichert sind, ob sie noch lesbar sind und wer während Lagerung, Übergabe und Transport Zugriff haben kann. Eine bloße Löschung von Dateien oder das Entfernen eines Geräts aus dem Netzwerk beseitigt gespeicherte Daten nicht zwingend. Unternehmen sollten deshalb vor der Aussonderung klären, welche Datenträger enthalten sind und welches Verfahren für sie beauftragt wird.
Mögliche Folgen hängen vom Einzelfall ab
Wird eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten festgestellt, muss der Verantwortliche den konkreten Sachverhalt bewerten. Unter den Voraussetzungen der DSGVO kann eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich sein; bei voraussichtlich hohem Risiko können zusätzliche Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen bestehen. Aufsichtsbehörden können Maßnahmen anordnen und Verstöße nach Maßgabe der gesetzlichen Regeln ahnden. Eine unsichere Entsorgung führt jedoch nicht automatisch in jedem Fall zu einer Geldbuße – maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände.
Die DSGVO nennt unter anderem die Grundsätze der Integrität und Vertraulichkeit sowie die Pflicht zu angemessenen Sicherheitsmaßnahmen. Maßgeblich sind insbesondere die Artikel 5, 32, 33, 34 und 83. Amtlicher Verordnungstext bei EUR-Lex.
Computer und Datenträger sicher ausmustern
- Geräte und enthaltene Datenträger erfassen.
- Vorab festlegen, ob Daten gelöscht oder Datenträger physisch vernichtet werden sollen.
- Übergabe, Transport und Zuständigkeiten nachvollziehbar abstimmen.
- Das gewünschte Verfahren und die benötigten Nachweise im Auftrag eindeutig benennen.
Abholung und Datenträgervernichtung beauftragen
ProCoReX unterstützt Unternehmen bei der Computer- und IT-Entsorgung sowie bei der Datenträgervernichtung. Welche Geräte abgeholt und welche Datenträger vernichtet werden, wird im Auftrag festgelegt. Eine Abholung beinhaltet nicht automatisch die Vernichtung aller Datenträger. Ein auftragsbezogener Vernichtungsnachweis entsteht für Datenträger, deren Vernichtung beauftragt und durchgeführt wurde.
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